Du hast sicher schon davon gehört, dass PFAS in der EU verboten werden sollen. Aber wann genau? Und was ist eigentlich schon verboten und was nicht? Die ehrliche Antwort: Es ist kompliziert, denn das PFAS-Verbot läuft nicht als ein einziger großer Beschluss ab, sondern schrittweise über viele Jahre, in verschiedenen Produktbereichen und mit zahlreichen Ausnahmen. Hier bekommst du einen klaren Überblick über den aktuellen Stand.
Warum braucht es ein PFAS-Verbot?
PFAS sind über 10.000 synthetische Fluorchemikalien, die sich in Böden, Gewässern und im menschlichen Körper anreichern und praktisch nicht abgebaut werden. Das Umweltbundesamt schätzt, dass ohne Regulierung bis 2055 rund 27 Millionen Tonnen PFAS in der EU eingesetzt und 4,7 Millionen Tonnen davon in die Umwelt emittiert worden wären. Die gesundheitlichen Folgen, von Leberschäden über Immunsuppression bis hin zu Krebs, sind für mehrere Verbindungen inzwischen gut belegt.
Gleichzeitig zeigte die Regulierungsgeschichte ein immer wiederkehrendes Muster: Sobald eine PFAS-Verbindung verboten wurde, ersetzte die Industrie sie durch eine andere, wenig erforschte Fluorverbindung. Genau das ist mit PFOA passiert, das durch GenX ersetzt wurde, und mit PFOS, dem PFOA folgte. Die EU will mit einem übergreifenden Verbot dieses sogenannte „regrettable substitution” verhindern.
Was ist bereits verboten?
Einige besonders problematische PFAS sind in der EU schon seit Jahren verboten oder stark eingeschränkt. PFOA, lange der bekannteste Vertreter, ist seit dem 4. Juli 2020 in der EU in der Herstellung und Verwendung verboten. PFOS wurde bereits 2009 im Rahmen der Stockholm-Konvention weltweit reguliert. Weitere langkettige perfluorierte Carbonsäuren (C9 bis C14) wurden 2021 durch die EU-Verordnung 2021/1297 beschränkt.
PFAS-Verbot Feuerlöscher: die erste große Branchenregelung
Das konkreteste und aktuellste PFAS-Verbot betrifft Feuerlöschschäume. Jahrzehntelang wurden PFAS-haltige Schäume, vor allem sogenannte AFFF-Schäume (Aqueous Film Forming Foam), als besonders wirksam bei Flüssigkeitsbränden eingesetzt. Das Problem: Bei jedem Einsatz und jeder Übung gelangten PFAS direkt in Boden und Grundwasser. Das Umweltbundesamt führt Löschschäume als eine der Hauptquellen für PFAS-Kontaminationen in Deutschland an.
Mit der Verordnung (EU) 2025/1988, die am 23. Oktober 2025 in Kraft trat, hat die EU diesem ein Ende gesetzt. Hier die wichtigsten Fristen im Überblick:
| Datum | Regelung |
|---|---|
| 23. Oktober 2025 | Verordnung (EU) 2025/1988 tritt in Kraft |
| 23. Oktober 2026 | Verkaufs- und Nachfüllverbot für PFAS-haltige Schaumlöscher |
| 23. April 2027 | Verlängertes Verkaufsverbot für alkoholresistente Schaummittel in Handlöschern; Ende der Nutzung für öffentliche Feuerwehren und Übungen |
| 31. Dezember 2030 | Vollständiges Nutzungsverbot für alle PFAS-haltigen Schaumlöschmittel (ab 1 mg/l) |
| Bis 2035 | Ausnahmen für Militär- und Zivilschiffe mit Bestandsgeräten |
Für Betriebe bedeutet das: Wer noch PFAS-haltige Schaumlöscher im Betrieb hat, darf sie bis Ende 2030 weiternutzen, muss aber ab Oktober 2026 Auflagen erfüllen, zum Beispiel einen standortspezifischen Managementplan erstellen, Geräte kennzeichnen und anfallende Löschabwässer auffangen und fachgerecht entsorgen. Wichtig: PFAS-haltige Schaumlöscher können nicht einfach mit einem anderen Löschmittel befüllt werden, da Gerät und Schaummittel aufeinander abgestimmt sind. Ein Austausch des gesamten Geräts ist notwendig.
Das große REACH-PFAS-Dossier: wann kommt das generelle Verbot?
Das weitreichendste Vorhaben ist das REACH-Beschränkungsverfahren, das eine übergreifende Regulierung aller mehr als 10.000 PFAS-Verbindungen anstrebt. Die Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen haben das Dossier im Januar 2023 bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.
Nach einer sechsmonatigen öffentlichen Konsultation, in der über 5.600 Stellungnahmen eingingen, hat die ECHA am 20. August 2025 ein überarbeitetes Hintergrunddokument veröffentlicht. Dieses wird nun von den wissenschaftlichen Ausschüssen RAC (Risikobeurteilung) und SEAC (sozioökonomische Analyse) bewertet. Die finalen Gutachten werden für Ende 2026 erwartet.
Das überarbeitete Dossier sieht drei Regelungsoptionen vor:
| Option | Inhalt | Erwartete Emissionsminderung |
|---|---|---|
| RO1 | Vollständiges Verbot aller PFAS | Maximal |
| RO2 | Verbot mit befristeten Ausnahmen (6,5 oder 13,5 Jahre) für Bereiche ohne Alternativen | ~83 % |
| RO3 | Kontrollierte Nutzung unter strengen Auflagen für bestimmte Anwendungen | Geringer |
Die Dossiereinreicher empfehlen Option RO2 als verhältnismäßigen Kompromiss. Bei Zustimmung durch die EU-Kommission könnte das generelle PFAS-Verbot im Jahr 2027 in Kraft treten, mit anschließenden Übergangsfristen je nach Sektor von 18 Monaten bis zu 13,5 Jahren.
Wer ist besonders betroffen?
Das generelle PFAS-Verbot würde nahezu alle Branchen betreffen. Besonders im Fokus stehen laut ECHA: Hersteller von Küchengeräten und Kochgeschirr, die ihre Produkte so schnell wie möglich PFAS-frei produzieren sollen, Hersteller wasserabweisender Textilien und Outdoorkleidung, die Lebensmittelverpackungsindustrie sowie Elektronikhersteller, Medizintechnikunternehmen und die Automobilindustrie, für die längere Übergangsfristen vorgesehen sind, da dort kaum kurzfristige Alternativen existieren.
Bereits reagiert haben große Chemieproduzenten: 3M hat laut eigenem Jahresbericht vom Februar 2026 die Eigenproduktion von Fluorpolymeren und PFAS-Additiven zum Ende 2025 vollständig eingestellt. BASF hat angekündigt, bis 2028 aus dem PFAS-Geschäft auszusteigen.
Was bedeutet das für dich als Verbraucher?
Für die meisten Verbraucher spielt das PFAS-Verbot in erster Linie bei Kochgeschirr eine Rolle. Hersteller von Pfannen, Backformen, Waffeleisen und ähnlichen Produkten sollen laut dem REACH-Dossier vorrangig auf PFAS-freie Alternativen umstellen. Dieser Wandel ist schon in Gang: Immer mehr Marken kennzeichnen ihre Produkte als „PFAS-frei” oder „fluorfrei”, und Alternativen aus Gusseisen, Edelstahl und Keramik sind heute in großer Auswahl erhältlich.
Wer nicht warten möchte, bis alle gesetzlichen Fristen ablaufen, kann jetzt schon wechseln. Eine Übersicht der besten Optionen findest du bei den Bratpfannen ohne PFAS. Konkrete Tipps, wie du PFAS in deinem Alltag schon heute reduzierst, findest du im Artikel PFAS vermeiden. Und wer verstehen möchte, warum das alles so wichtig ist, findet die Hintergründe unter was macht PFAS mit dem Körper.
Quellen:
- BAuA / REACH-CLP-Biozid Helpdesk: PFAS-Beschränkungsverfahren aktueller Stand, reach-clp-biozid-helpdesk.de
- ECHA: Updated PFAS restriction proposal published, August 2025, echa.europa.eu
- Umweltbundesamt (UBA): PFAS in Feuerlöschmitteln, umweltbundesamt.de
- EU-Verordnung 2025/1988: PFAS in Feuerlöschschäumen, Oktober 2025
- ecoprotec: PFAS-Verbot in Schaumlöschmitteln 2026, ecoprotec.de
- Value Stream Europe: Update zu PFAS REACH-Verordnung, valuestreameurope.ch